Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the ajax-search-pro domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /var/www/vhosts/neucottbus.de/dennis.neucottbus.de/wp-includes/functions.php on line 6131
Verbot der Benutzung des Grundwassers innerhalb des gekennzeichneten Gebietes in Cottbus (PCH) - Stadt Cottbus/Chóśebuz

Verbot der Benutzung des Grundwassers innerhalb des gekennzeichneten Gebietes in Cottbus (PCH)

Aufgrund einer Grundwasserkontamination mit LCKW, ausgehend vom ehemaligen Potsdamer Chemiehandel in der Parzellenstraße in Cottbus, ist die Nutzung von Grundwasser in einem Geltungsbereich in der Stadt Cottbus/ Chóśebuz untersagt. Die Untersagung erfolgt zum Gesundheitsschutz und zum Schutz des Grundwasserkörpers (s. Allgemeinverfügung zum Grundwassernutzungsverbot mit Anlagen)

Der räumliche Geltungsbereich kann im Geoportal der Stadt Cottbus/ Chóśebuz eingesehen werden. Hier können Sie prüfen, ob Sie betroffen sind, d.h. Ihr Grundstück innerhalb oder außerhalb des Geltungsbereichs liegt:

https://geoportal.cottbus.de/cottbus/cardoMap.aspx?permalink=2dCFhzHP

Grundsätzlich können Betroffene ab 18.05.2025 einen Antrag auf Ausnahme vom restriktiven Verbot der Grundwasserförderung und -Nutzung bei der unteren Wasserbehörde stellen. Informationen zur Antragstellung finden Sie hier: