Kulturförderung
Für die Kulturförderung 2025 können Anträge zu den Stichtagen 30. November und 30. April eingereicht werden. Details zu den Förderkriterien und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie. Bitte reichen Sie ALLE erforderlichen Unterlagen fristgerecht ein.
Nutzen Sie vorher unser Angebot der Antragsberatung – Senden Sie dazu einen Antragsentwurf an die Kolleginnen des Kulturreferates und vereinbaren Sie einen Termin unter kulturamt@cottbus.de.
Die Bewilligung der Anträge und die Ausfertigung der Zuwendungsbescheide erfolgt vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse für 2025.
- Kulturförderung 2025
Kulturförderung 2025
Öffentlichkeitsarbeit und Fördermittel-Abrechnung ab 2025 Signets für Antrag und ÖffentlichkeitsarbeitRICHTLINIEN DER STADT COTTBU SCHÓŚEBUZ ZUR GEWÄHRUNG EINER PROJEKTFÖRDERUNG DER FREIEN KUNST UND KULTUR
Die folgenden Dokumente sind für Öffentlichkeitsarbeit und Fördermittel-Abrechnung ab 2025 notwendig:
Da die Verwendung des Signets für Antrag und Öffentlichkeitsarbeit für die geförderten Projekte notwendig ist, können Sie sich das hier in verschiedenen Versionen herunterladen:
- Öffentlichkeitsarbeit und Fördermittel-Abrechnung ab 2025
Öffentlichkeitsarbeit und Fördermittel-Abrechnung ab 2025
Rechtsbehelfsverzicht - Kulturförderreichtlinie der Sadt Cottbus Chóśebuz
2025_Allgemeine_Nebenbestimmungen_fuer_Zuwendungen_zur_Projektfoerderung_ANBest-P
- Signets für Antrag und Öffentlichkeitsarbeit