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Abschriften Beglaubigung - Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Abschriften Beglaubigung

Beschreibung

Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Die Vorlage des Originals ist erforderlich.

Rechtsgrundlage(n)

– Verwaltungsvorschrift zur Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken-Beglaubigungsvorschrift (VVBegl)
– Brandenburgisches Vermessungsgesetz (BbgVermG)

    Erforderliche Unterlagen

    Zur Beglaubigung der Unterschrift ist ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass vorzugelegen.

      Voraussetzungen

      Alle zu vereinigenden bzw. zu teilenden Flurstücke müssen sich im gleichen Eigentum befinden.

        Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

        Die Beurkundungen und Beglaubigungen sind entsprechend § 20 Absatz 3 BbgVermG gebührenfrei.

          Hinweise (Besonderheiten)

          Punkt 1.1 VVBegl :
          Die Leiterin oder der Leiter der Katasterbehörde und die von ihr oder ihm beauftragten Bediensteten sowie die Öffentlich bestellen Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind nach § 20 Abs. 1 Buchstabe Nr. 2 des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes (BbgVermG) befugt, Anträge auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken öffentlich zu beglaubigen.

          Der beglaubigte Antrag wird dem Grundbuchamt zur Prüfung übergeben. Das Grundbuchamt entscheidet bei eventuell unterschiedlichen Belastungen über die Durchführung der Vereinigung.

            Zuständige Stelle

            Frau Wachsmann-Dalitz: 0355/ 612 4272

              Organisation

              Fachbereich 62 – Geoinformation und Liegenschaftskataster
              Karl-Marx-Str. 67
              03046 Cottbus/Chóśebuz

              Telefon: +49 355 612-4215 (Maria Koslowski, Fachbereichsleiterin Geoinfomation und Liegenschaftskataster)
              Mail: vermessungsamt@cottbus.de
              WWW: https://www.cottbus.de/geoinformation