Beschreibung
Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden (Stadtwerke, Zweckverbände, Ämter). Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der brandenburgischen Gewässer, der Siedlungshygiene und Gesundheit aller Brandenburgischen Bürger und Bürgerinnen. Als grundlegender Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge bestimmt auch die Abwasserbeseitigung die Lebensqualität in allen Regionen des Landes.
Rechtsgrundlage(n)
- Brandenburgisches Abwassergesetz
- Satzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Schmutzwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungseinrichtungen und ihre Benutzung im Gebiet der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Schmutzwassersatzung)
- Satzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Niederschlagswasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigungseinrichtungen und ihre Benutzung im Gebiet der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Niederschlagswassersatzung)
- 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen zur Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzung) vom 22.11.2023
- Satzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen zur Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzung)
Organisation
Amt 70 – Abwasserentsorgung
Berliner Straße 6
03046 Cottbus/Chóśebuz
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-2797 (Heike Reinschke Amtsleiterin Abwasserentsorgung)
Mail: abfallwirtschaftsamt@cottbus.de