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Adoption eines ausländischen Kindes - Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Adoption eines ausländischen Kindes

Beschreibung

Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig. Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, wenn das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat. Wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle, an die zuständige Zentrale Adoptionsstelle oder eine anerkannte Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft.  Hinweis: Entscheidet ein deutsches Gericht über eine Adoption, nimmt dieses auch die Beurkundung vor. Das Gleiche gilt auch, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt. Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung „Adoption eines ausländischen Kindes – Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen“.

Erforderliche Unterlagen

  • sämtliche Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren
  • ggf. Beschluss nach Adoptionswirkungsgesetz

Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.

Voraussetzungen

Siehe Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung , in der geltenden Fassung, BAGLJÄ

– Gesundheit (gute körperliche, geistige und seelische Verfassung)

– keine kindeswohlgefährdenden Vorstrafen

– stabile Partnerschaft

– unterstützendes Netzwerk/soziales Umfeld

– gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse

– Lebenszufriedenheit/reflektierte Persönlichkeit

– Bezug/Verbundenheit zum Herkunftsland/zur Kultur

– behördliches Führungszeugnis

– Schufa Auskunft

    Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    • Fortschreibung der Personenstandsregister am Standesamt des Wohnsitzes: kostenlos
    • Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: kostenpflichtig
    • Notargebühren beim Antrag auf Adoption durch die Annehmenden

      Verfahrensablauf

      Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Hier können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.
       
      Das Standesamt trägt die Geburt und Sie als Adoptiveltern im Personenstandsregister ein.
       
      Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.

      Zuständige Stelle

      Adoptionsvermittlungsstelle des Landkreises Spree- Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa und der Stadt Cottbus/Chóśebuz

      Anschrift
      Jugendamt
      Karl-Marx-Str. 67
      03044 Cottbus
      Lage (Stadtkarte)
       
      Ansprechpartnerin der Adoptionsstelle für den Landkreis Spree-Neiße: Katrin Coumont
      E-Mail-Adresse
      Telefon
      0355 612-3645
      Ansprechpartnerin der Adoptionsstelle für die Stadt Cottbus/Chóśebuz: Stefanie Selle
      E-Mail-Adresse
      Telefon
      0355 612-3574

        Organisation

        Fachbereich 51 – Jugendamt
        Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
        03044 Cottbus/Chóśebuz

        Telefon: +49 355 612-3515 (Grit Gotzel Fachbereichsleiterin Jugendamt)
        Mail: jugendamt@cottbus.de
        WWW: https://www.cottbus.de/jugendamt
        Bankname: Nicht angegeben

        IBAN: DE06180500003302000021

        BIC: WELADED1CBN

        Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz