Beschreibung
Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:
- Ihren Namen und Anschrift,
- die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
- fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
- fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.
Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers
Voraussetzungen
Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.
Verfahrensablauf
Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.
Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.
Bearbeitungsdauer
je nach Aufwand, in der Regel 2 – 6 Wochen
Fristen
Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Formulare/Schriftformerfordernis
- Formularbezeichnung: in Planung
- Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
- Onlineverfahren möglich: in Planung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
Zuständige Stelle
Untere Wasserbehörde, Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde
Organisation
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Henning-von-Tresckow-Str. 2-13
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Telefon: +49 331 866-0
Fax: +49 331 866-7070
Mail: poststelle@mluk.brandenburg.de
WWW: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/
Fachbereich 72 – Umwelt und Natur
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-2750 (Stephan Böttcher, Fachbereichsleiter Umwelt und Natur)
Telefon: +49 355 612-2755 (Sekretariat)
Fax: +49 355 612-1
32704 Mail: umweltamt@cottbus.de
WWW: https://www.cottbus.de/umwelt_natur
Bankname: Nicht angegeben
IBAN: DE06180500003302000021
BIC: WELADED1CBN
Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz