Beschreibung
Die Gesundheitsämter nehmen im Einzelfall Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen soweit dies durch Rechtsvorschriften vorgesehen ist bzw. in Auftrag gegeben wird.
Hierzu gehören u. a.
- Gutachten nach dem Dienstrecht der Beamten
- Gutachten nach dem Beihilferecht
- Dienst- bzw. Arbeitsfähigkeit von Angestellten im öffentlichen Dienst
- Erstellen von amtsärztlichen Zeugnissen bei Prüfungsrücktritt
- Prüfungsfähigkeit für Kandidaten bei Staatsprüfungen
- Begutachtung von Personen zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bzw. Personenbeförderung
- Gutachten nach dem Sozialgesetzbuch
- Gutachten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Gutachten nach dem Waffengesetz
- Gerichtsärztliche Gutachten/Untersuchungen
- Untersuchungen/Gutachten im Ausländer- und Asylrecht
Weitere Untersuchungen:
- Gutachten zur Feststellung der Adoptionseignung
- Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt
- Gutachten zur Feststellung eines Nachteilausgleichs bei Studierenden
- Gutachten zur Notwendigkeit medizinischer- und therapeutischer Maßnahmen gemäß Bundesbeihilfeverordnung (BBh
V) - Gutachten zur Prüfungsunfähigkeit (Schule, Studium)
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg (BbgGDG vom 23.04.2008)
Erforderliche Unterlagen
• Personalausweis• Vorhandene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassungsberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG u. ä.)• Schwerbehindertenausweis/Bescheid des Versorgungsamtes• Namen und Anschrift Ihrer behandelnden Ärzte• Medikamentenplan• ausgefüllter Anamnesebogen
Elektronische Datenträger (DVD/CD) können aus sicherheitstechnischen Gründen nicht verwendet werden.
Voraussetzungen
Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit der Gesundheitsämter wird die amtsärztliche Untersuchung nur für die Antragsteller/innen durchgeführt, die ihren Wohnsitz in Cottbus haben.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Kosten trägt die untersuchte Person. Die Gebühr wird nach dem zeitlichen Aufwand gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Cottbus berechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
Untersuchungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ist unbedingt eine rechtzeitige Absage erforderlich.