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Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf - Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf

Formulare

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Formular an medizinalaufsicht@cottbus.de
Anzeige allgemeine Berufe des Gesundheitswesen

Anzeige Hebamme

Anzeige Heilpraktiker

Anzeige Krankenpfleger

Merkblatt Heilpraktikergesetz ÖGD

Beschreibung

Wenn Sie selbstständig einen Beruf des Gesundheitswesens ausüben, Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen oder gegen Entgelt kranken- und altenpflegerische Tätigkeiten anbieten oder erbringen, haben Sie dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen, soweit nicht eine solche Verpflichtung nach anderen Rechtsvorschriften gegenüber anderen Stellen besteht. Satz 1 gilt nicht für kranken- und altenpflegerische Tätigkeiten, die wie folgt erbracht werden:  1.   in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft,  2.   von Trägern im Sinne des § 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,  3.   in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 107 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,  4.   in Einrichtungen nach § 3 Abs. 2 oder in Einrichtungen, auf die das Heimgesetz anwendbar ist, oder  5.   im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit oder zugunsten der betreuten Personen oder aus Gefälligkeit oder aus Gründen der familiären, verwandtschaftlichen oder nachbarschaftlichen Hilfe. Zu den Gesundheitsberufen zählen in der Regel:

  • Arzt oder Ärztin
  • Zahnarzt oder Zahnärztin
  • Psychologischer Psychotherapeut oder Psychologische Psychotherapeutin
  • Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut oder -therapeutin
  • Apotheker oder Apothekerin
  • Heilpraktiker oder Heilpraktikerin
  • Altenpfleger oder Altenpflegerin
  • Diätassistent oder Diätassistentin
  • Ergotherapeut oder Ergotherapeutin
  • Hebamme oder Entbindungspfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder -krankenpflegerin
  • Gesundheits- und Krankenpfleger oder Krankenpflegerin
  • Logopäde oder Logopädin
  • Masseur und medizinischer Bademeister oder Masseurin und medizinische Bademeisterin
  • Orthoptist oder Orthoptistin
  • Physiotherapeut oder Physiotherapeutin
  • Podologe oder Podologin
  • Rettungsassistent oder -assistentin bzw. Nofallsanitäter oder Notfallsanitäterin
  • Medizinisch-technischer Laboratoriums-Assistent oder Medizinisch-technische Laboratoriums-Assistentin
  • Medizinisch-technischer Radiologie-Assistent oder Medizinisch-technische Radiologie-Assistentin
  • Medizinisch-technischer Assistent oder Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik
  • Veterinärmedizinisch-technischer Assistent oder Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder
  • als selbstständig tätiger Desinfektor oder selbstständig tätige Desinfektorin

Hinweis: Nachträgliche Änderungen oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer Tätigkeit müssen Sie ebenfalls anzeigen.

Rechtsgrundlage(n)

§ 1a Gesundheitsfachberufegesetz (GeBerG)

Anzeige nach § 12 Abs. 2 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz – BbgGDG)

Erforderliche Unterlagen

beglaubigte Kopie der Berufsurkunde

ärztl. Nachweis über Masern-Impfschutz, Immunität gegen Masern oder Kontraindikationen (für alle nach dem 31.12.1970 geborenen)

Voraussetzungen

Nachweis zur Berechtigung der Berufsausübung (Berufsurkunde)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

abhängig von den jeweiligen Gebührenordnungen der Städte und Landkreise

Sie benötigen eine schriftliche Bestätigung der amtlichen Registrierung (schriftliche Änderungsbestätigung)
Kosten: 22,90 € gemäß der Verwaltunggebührensatzung der Stadt Cottbus

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit in einem Beruf des Gesundheitswesens aufnehmen, zeigen Sie dies schriftlich an:

    • Erstellen Sie die Anzeige.    
    • Fügen Sie die nötige Unterlage hinzu.
    • Reichen Sie die Anzeige sowie die beglaubigte Kopie der Berufsurkunde bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.

    Fristen

    Anzeigefrist: unverzüglich vor Aufnahme der Tätigkeit  

    Organisation

    Fachbereich 53 – Gesundheit
    Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
    03044 Cottbus/Chóśebuz

    Telefon: +49 355 612-3215 (Christiane Glosemeyer, Amtsärztin)
    Fax: +49 355 612-3504
    Mail: gesundheitsamt@cottbus.de
    WWW: https://www.cottbus.de/gesundheit