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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Studienvorbereitung und zum Studium - Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Studienvorbereitung und zum Studium

Beschreibung

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erhalten, wenn Sie in Deutschland studieren möchten und eine Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung in Deutschland haben. Es muss sich bei dem Studium um ein Vollzeitstudium handeln.

Der Aufenthaltszweck des Studiums umfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen. Das sind

  • der Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses, wenn bereits eine Zulassung zum Studium vorliegt, und die Zulassung an den Besuch eines studienvorbereitenden Kurses gebunden ist und
  • der Besuch eines Studienkollegs oder einer vergleichbaren Einrichtung, wenn ein Platz sicher zur Verfügung steht.

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums ist befristetet.

Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums eine Beschäftigung bis zu 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr oder eine studentische Nebentätigkeit ausüben. Bei studienvorbereitenden Maßnahmen im ersten Jahr dürfen Sie nicht arbeiten, ausgenommen in der Ferienzeit.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Verlängerung bis drei Monate 96 Euro
  • Verlängerung über drei Monate 93 Euro
  • Gebührenermäßigung richtet sich nach §§ 52 und 53 der Verordnung zum Aufenthaltsgesetz
  • Inhaber deutscher Stipendien/ oder Zuwendungsberechtigte deutscher Stiftungen sind von den Gebühren befreit.

    Verfahrensablauf

    Zuständig im Land  Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt

    Rechtsbehelfe

    • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
    • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen können Sie die Hilfe einer Übersetzerin oder eines Übersetzers nutzen.