Beschreibung
Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?
Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.
Ansonsten gibt es an vielen Hochschulen Beratungsangebote der Studierendenvertretungen.
Rechtsgrundlage(n)
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes (BbgAföG)
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Die Allgemeine BAföG-Beratung beantwortet Ihre Fragen zu den Antragsformularen und hilft Ihnen beim Ausfüllen oder Ergänzen der Formulare. Sie erhalten Auskunft über benötigte Unterlagen und Dokumente zum Antrag. Außerdem werden Sie über weitere Finanzierungsmöglichkeiten informiert.
Bearbeitungsdauer
keine
Fristen
keine
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-BAföG“)Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründung zu ermutigen. Mit in Kraft treten des 3. Änderungsgesetzes zum AFBG sind ab 08/2016 auch die Vollzeitausbildungen zum Erzieher und Heilerziehungspfleger nach dem AFBG förderfähig.
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderung (BAföG) werden für schulische Ausbildungen nach Maßgabe dieses Gesetzes bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geleistet.
Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG)Anspruch auf Leistungen nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG) haben Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe oder einen zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform besuchen und die ihren ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben.
Zuständige Stelle
jeweiliges Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/ der kreisfreien Stadt
Kontakt Ausbildungsförderung (Amt für Ausbildungsförderung )
Öffnungszeiten
Anschrift
JugendamtKarl-Marx-Str. 6703044 Cottbus
Lage (Stadtkarte)
()
Telefon
0355 612-35140355 612-35350355 612-3546
Email-Adresse
bafoeg@cottbus.de