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Ausbildungsförderung Beratung - Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Ausbildungsförderung Beratung

Beschreibung

Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?

Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.

Ansonsten gibt es an vielen Hochschulen Beratungsangebote der Studierendenvertretungen.

Rechtsgrundlage(n)

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes (BbgAföG) 

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    keine

    Verfahrensablauf

    Die Allgemeine BAföG-Beratung beantwortet Ihre Fragen zu den Antragsformularen und hilft Ihnen beim Ausfüllen oder Ergänzen der Formulare. Sie erhalten Auskunft über benötigte Unterlagen und Dokumente zum Antrag. Außerdem werden Sie über weitere Finanzierungsmöglichkeiten informiert.

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Fristen

    keine

    Weiterführende Informationen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-BAföG“)Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründung zu ermutigen. Mit in Kraft treten des 3. Änderungsgesetzes zum AFBG sind ab 08/2016 auch die Vollzeitausbildungen zum Erzieher und Heilerziehungspfleger nach dem AFBG förderfähig.

    Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderung (BAföG) werden für schulische Ausbildungen nach Maßgabe dieses Gesetzes bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geleistet.

    Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG)Anspruch auf Leistungen nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG) haben Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe oder einen zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform besuchen und die ihren ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben.

    Zuständige Stelle

    jeweiliges Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/ der kreisfreien Stadt

    Kontakt Ausbildungsförderung (Amt für Ausbildungsförderung )

    Öffnungszeiten

    Anschrift

    JugendamtKarl-Marx-Str. 6703044 Cottbus

    Lage (Stadtkarte)

    ()

    Telefon

    0355 612-35140355 612-35350355 612-3546

    Email-Adresse

    bafoeg@cottbus.de