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Bauvorbescheid Erteilung - Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Bauvorbescheid Erteilung

Beschreibung

Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann man mit einer Bauvoranfrage vorab Auskunft zu sonst im späteren Baugenehmigungsverfahren zu klärenden Fragen erbitten.

Eine Bauvoranfrage kann sinnvoll sein, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Erforderliche Unterlagen

Neben dem Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen

  • Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte,
  • Beschreibung des Vorhabens sowie
  • die zur Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Bauvorlagen

Voraussetzungen

Die Fragen müssen einer selbstständigen Beurteilung zugänglich sein.

Die zur Beurteilung der Fragen erforderlichen Zeichnungen und Pläne müssen den Anforderungen an Bauvorlagen entsprechen.

    Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Beantwortung einzelner Fragen zum Bauordnungsrecht 200-3000€; Beantwortung der Frage zur planungsrechtlichen Zulässigkeit 400-15000€.

    Gem. Tarifstelle 1.7 der

    Verfahrensablauf

    Der Vorbescheid wird mit dem Bauantragsformular beantragt, indem im Kopf des Antrags „Antrag auf Vorbescheid“ ausgewählt wird.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 3 Monate nach Vervollständigung der Unterlagen

    Fristen

    Der Vorbescheid gilt sechs Jahre, bzw. entspricht der Geltungsdauer der zugrundeliegenden Planfeststellungsbeschlusses und bindet die Baugenehmigungsbehörde für diesen Zeitraum an die im Vorbescheid getroffenen Aussagen.

    Formulare/Schriftformerfordernis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Betrifft die Frage im Vorbescheid ein Gebäude, kann die Einschaltung eines Bauvorlageberechtigten (Architekt, Bauingenieur) erforderlich sein.