Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the ajax-search-pro domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /var/www/vhosts/neucottbus.de/dennis.neucottbus.de/wp-includes/functions.php on line 6131
Bauvorhaben Vorankündigung - Stadt Cottbus/Chóśebuz
  1. Startseite
  2. /
  3. Leistungen
  4. /
  5. Bauvorhaben Vorankü...

Bauvorhaben Vorankündigung

Beschreibung

Wenn die Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens begonnen werden soll, ist der Baubeginn bei der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen
  • erforderliche Prüfberichte und Bescheinigungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Die Anzeige ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Bearbeitungsdauer

1 Woche

Fristen

Die Anzeige ist spätestens 1 Woche vor Baubeginn bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Fachlich freigegeben am

17.07.2019

Zuständige Stelle

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht

Henning-von-Tresckow Str. 2-8

14467 Potsdam

oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de

Ansprechpunkt

Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt