Beschreibung
Wenn die Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens begonnen werden soll, ist der Baubeginn bei der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- ggf. nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen
- erforderliche Prüfberichte und Bescheinigungen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Bearbeitungsdauer
1 Woche
Fristen
Die Anzeige ist spätestens 1 Woche vor Baubeginn bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Fachlich freigegeben am
17.07.2019
Zuständige Stelle
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht
Henning-von-Tresckow Str. 2-8
14467 Potsdam
oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de
Ansprechpunkt
Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt