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Behindertenfahrdienst - Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Behindertenfahrdienst

Beschreibung

Einige Städte und Gemeinden in Brandenburg bieten spezielle Fahrdienste an. Der Behindertenfahrdienst soll Menschen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern und den Alltag so angenehm wie möglich gestalten.

Rechtsgrundlage(n)

Verwaltungsvorschrift der Stadt  Cottbus/Chóśebuz zur Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen vom 08.07.2024.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag 
  • Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises

    Voraussetzungen

    • der Antragsteller ist Cottbuser/Chóśebuzer Bürger und
    • im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen „a
      G“ und „H“ oder mit den Merkzeichen „a
      G“ und „B“,
    • er erhält keine vergleichbaren Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz oder der Kriegsopferfürsorgeverordnung und
    • ist nicht Halter oder Besitzer eines PKW

      Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

      keine

        Weiterführende Informationen

        Die Gewährung von Beförderungsscheinen ist eine Freiwillige Maßnahme der Stadt Cottbus/Chóśebuz.

          Hinweise (Besonderheiten)

          Die Antragstellung muss vor Beginn der Inanspruchnahme erfolgen, eine rückwirkende Gewährung ist ausgeschlossen. Die Ausgabe der Beförderungsscheine in Höhe von monatlich 40,00 EUR werden auf Antrag, jeweils für das Kalenderjahr (beginnend ab Antragsmonat) dem Berechtigten zur freien Verfügung zugeschickt.Die Beförderungsscheine werden vom jeweiligen Taxiunternehmen/Fahrdienst an den Fachbereich Soziales abgerechnet. Es ist zu beachten, dass nicht genutzte Talons für das Kalenderjahr verfallen. 

            Zuständige Stelle

            • Telefon: 0355 – 612 4867