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Beistandschaft durch das Jugendamt beenden - Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

Beschreibung

Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
  • das Kind volljährig ist,
  • Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
  • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft

Voraussetzungen

  • Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
  • Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.

Bearbeitungsdauer

Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Zuständige Stelle

örtliches Jugendamt

Kontakt Beistandschaft

E-Mail-Adresse

Telefon:

  • 0355 612-3517 (Buchstabe A, B, C, D, E, F, G, M, Q, T)
  • 0355 612-3516 (Buchstabe N, O, P, R)
  • 0355 612-3512 (Buchstabe H, I, J, K, L)
  • 0355 612-3513 (Buchstabe  S, U, V, W, Z)

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes: