Beschreibung
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Rechtsgrundlage(n)
Bewohnerparkausweisgebührenordnung 2025
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Gebühren
- für 6 Monate 60,00 €
- für 1 Jahr 120,00 €
- für 2 Jahre 240,00 €
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
Bei einigen Straßenverkehrsbehörden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Daraufhin erhalten Sie in einigen Fällen den Parkausweis mit der Post, in anderen müssen Sie ihn vor Ort abholen.
Bearbeitungsdauer
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abweicht.
Fristen
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Formulare/Schriftformerfordernis
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
- jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug
- in begründeten Fällen können max. zwei Kennzeichen in den Bewohnerparkausweis eingetragen werden (Pendelkarte)
- es darf aber nur ein Fahrzeug in diesem Bereich parken
- mit dem Bewohnerparkausweis besteht kein Rechtsanspruch auf einen jederzeit freien Parkplatz
- bei Kennzeichenänderung oder Wohnungswechsel in eine andere Bewohnerparkzone und bei Verlust wird eine Verwaltungsgebühr von 25,- € erhoben
- wird eine Bewohnerkarte für ein Krad ausgestellt, so obliegt das Anbringen der Parkkarte dem Antragsteller selbst
- es wird keine Zusatzkarte ausgestellt
- der Bewohnerparkausweis kann bei Bedarf frühestens 4 Wochen vor Ablauf verlängert werden
- Vorgehensweise wie bei einem Erstantrag mit den entsprechenden Unterlagen
Fachlich freigegeben durch
Zuständige Stelle
Telefon: 0355 612-4710
Organisation
Untere Straßenverkehrsbehörde
Berliner Straße 6
03046 Cottbus/Chóśebuz
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-4730 (Alexander Gohr, Servicebereichsleiter Untere Straßenverkehrsbehörde)
Fax: +49 355 612-1
34730 Mail: strassenverkehrsbehoerde@cottbus.de
WWW: https://www.cottbus.de/strassenverkehr