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Bewohnerparkausweis Erteilung - Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Bewohnerparkausweis Erteilung

Beschreibung

Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
  • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
  • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Gebühren
    • für 6 Monate 60,00 €
    • für 1 Jahr    120,00 €
    • für 2 Jahre  240,00 €

Verfahrensablauf

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

Bei einigen Straßenverkehrsbehörden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Daraufhin erhalten Sie in einigen Fällen den Parkausweis mit der Post, in anderen müssen Sie ihn vor Ort abholen.

Bearbeitungsdauer

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abweicht.

Fristen

Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

Formulare/Schriftformerfordernis

 

Weiterführende Informationen

 

Hinweise (Besonderheiten)

Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

  • jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug
  • in begründeten Fällen können max. zwei Kennzeichen in den Bewohnerparkausweis eingetragen werden (Pendelkarte)
    • es darf aber nur ein Fahrzeug in diesem Bereich parken
  • mit dem Bewohnerparkausweis besteht kein Rechtsanspruch auf einen jederzeit freien Parkplatz
  • bei Kennzeichenänderung oder Wohnungswechsel in eine andere Bewohnerparkzone und bei Verlust wird eine Verwaltungsgebühr von 25,- € erhoben
  • wird eine Bewohnerkarte für ein Krad ausgestellt, so obliegt das Anbringen der Parkkarte dem Antragsteller selbst
    • es wird keine Zusatzkarte ausgestellt
  • der Bewohnerparkausweis kann bei Bedarf  frühestens 4 Wochen vor Ablauf verlängert werden
    • Vorgehensweise wie bei einem Erstantrag mit den entsprechenden Unterlagen

Fachlich freigegeben durch

 

Zuständige Stelle

Telefon:  0355 612-4710

    Organisation

    Untere Straßenverkehrsbehörde
    Berliner Straße 6
    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Neumarkt 5
    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Telefon: +49 355 612-4730 (Alexander Gohr, Servicebereichsleiter Untere Straßenverkehrsbehörde)
    Fax: +49 355 612-1
    34730 Mail: strassenverkehrsbehoerde@cottbus.de
    WWW: https://www.cottbus.de/strassenverkehr