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Durchführung einer Gebäudeeinmessung beantragen - Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Durchführung einer Gebäudeeinmessung beantragen

Formulare

Vermessungsantrag

Beschreibung

Wenn Sie auf einem Grundstück ein Gebäude errichten oder im Grundriss verändern (Anbau, Teilabriss), müssen Sie als Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer die Einmessung des Gebäudes veranlassen. Durch die amtliche Gebäudeeinmessung wird Ihr bestehendes oder neu errichtetes Gebäude in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen beziehungsweise sein Umring aktualisiert.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Durchführung einer Gebäudeeinmessung
  • Angaben zu dem betroffenen Grundstück / Flurstück

Für die Gebäudeeinmessung benötigen Sie:

  • Herstellungswert der baulichen Anlagen

Für die Einmessungsbescheinigung benötigen Sie:

  •  genehmigte Bauzeichnungen
  •  Herstellungswert der baulichen Anlage (Amtlicher Lageplan mit Projekteintrag oder Objektbezogener Lageplan)

    Voraussetzungen

    Ein Gebäude wurde errichtet oder der Grundriss des Gebäudes wurde verändert.

    Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie

    • Flurstückseigentümerin bzw. Flurstückseigentümer,
    • eine erbbauberechtigte Person,
    • eine Person mit Vollmacht (bevollmächtigt) oder Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der erbbauberechtigten Person oder
    • eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben

    sind.

    Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Gebühren gemäß der Vermessungsgebührenordnung

    Verfahrensablauf

    Antragstellung, Katasterbehörde oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellen maßgebliche Unterlagen, Übernahme der Gebäudeveränderung in das Liegenschaftskataster

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von der Auslastung der beteiligten Stellen

    Fristen

    Wird die Veranlassung der notwendigen Vermessungsarbeiten zur Fortführung des Liegenschaftskatasters nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung der baulichen Anlage oder nach ihrer Grundrissveränderung nachgewiesen, erfolgt die Einmessung der baulichen Anlage oder der Grundrissveränderung nach rechtzeitigem Hinweis auf die Einmessungspflicht von Amts wegen auf Kosten der jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Inhaberinnen und Inhaber eines grundstücksgleichen Rechtes.

      Zuständige Stelle

      Telefon: 0355 612 4258

        Organisation

        Fachbereich 62 – Geoinformation und Liegenschaftskataster
        Karl-Marx-Str. 67
        03046 Cottbus/Chóśebuz

        Telefon: +49 355 612-4215 (Maria Koslowski, Fachbereichsleiterin Geoinfomation und Liegenschaftskataster)
        Mail: vermessungsamt@cottbus.de
        WWW: https://www.cottbus.de/geoinformation