Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the ajax-search-pro domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /var/www/vhosts/neucottbus.de/dennis.neucottbus.de/wp-includes/functions.php on line 6131
Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen - Stadt Cottbus/Chóśebuz
  1. Startseite
  2. /
  3. Leistungen
  4. /
  5. Durchführung von Sc...

Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen

Beschreibung

Zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen bei Kindern und Jugendlichen bieten die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter im Land Brandenburg die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,

  • den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
  • die Mundhygiene zu verbessern
  • Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
  • Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.

Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Kindertageseinrichtungen und Schulen durchgeführt.Diese Maßnahmen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen gefördert.Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.

Rechtsgrundlage(n)

  •  Brandenburgische Schulgesetz
  •  Kindertagesstättengesetz

    Erforderliche Unterlagen

    Zahnärztlicher Prophylaxepass (wird durch die Zahnärztlichen Dienste bei Erstkontakt ausgegeben)

    Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.

    Verfahrensablauf

    Die Erziehungsberechtigten werden über die Durchführung der zahnärztlichen Untersuchung und die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe informiert. Der Zahnärztliche Dienst führt diese Untersuchungen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen bzw. in eigenen Räumlichkeiten durch. Die Erziehungsberechtigten erhalten im Anschluss eine Information.

    Die Untersuchungen erfolgen jährlich.

    Fristen

    Keine

    Formulare/Schriftformerfordernis

    keine

    Weiterführende Informationen

    Organisation

    Fachbereich 53 – Gesundheit
    Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
    03044 Cottbus/Chóśebuz

    Telefon: +49 355 612-3215 (Christiane Glosemeyer, Amtsärztin)
    Fax: +49 355 612-3504
    Mail: gesundheitsamt@cottbus.de
    WWW: https://www.cottbus.de/gesundheit