Formulare
Beschreibung
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der anfragenden Person
Voraussetzungen
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
- Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die Meldebehörde richten und bei der Meldebehörde eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der Meldebehörde zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
- Die Meldebehörde kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
- Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
Weiterführende Informationen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Automatisierte Erteilung einfacher Melderegisterauskünfte
5,50 € je nachgefragte Person
Schriftliche Erteilung einfacher Melderegisterauskünfte
12,00 € je nachgefragte Person
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der für den Wohnort der gesuchten Person zuständigen Meldebehörde beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Wochen
Hinweise (Besonderheiten)
- Eine einfache Melderegisterauskunft an betroffene Personen und durch Dritte (an nicht betroffene Personen) kann nur auf Antrag erteilt werden.
- Werden Melderegisterauskünfte für gewerbliche Zwecke, Werbung oder Adresshandel gewünscht benötigt, sind keine Auskünfte zulässig.
- Die anfragende Person muss sich legitimieren.
- Möglichkeiten der Beantragung
- Der Antrag kann persönlich im Stadtbüro gestellt werden.
- Es erfolgt keine sofortige Bearbeitung.
- Die Auskunft wird mit der Post zugesandt.
- Der Antrag kann auch schriftlich durch Anschreiben, Fax, E-Mail oder elektronisch erfolgen.
- Ein Formular zur schriftlichen Beantragung ist unter Formulare hinterlegt.
- E-Mail Anschrift : Melderegisterauskunft@cottbus.de
- Eine einfache Melderegiserauskunft enthält gemäß § 44 Abs. 1 Bundesmeldegesetz folgende Angaben:
1. Familiennamen
2. Vornamen
3. Doktorgrad
4. gegenwärtige Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung,
5. die Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist.
- Der Antrag kann persönlich im Stadtbüro gestellt werden.