Formulare
Anamnesebogen SEU (Elternfragebogen zur kinderärztlichen Untersuchung durch das Gesundheitsamt)
Anamnesebogen Kita (Elternfragebogen zur kinderärztlichen Untersuchung durch das Gesundheitsamt)
Beschreibung
Wenn Sie im Land Brandenburg leben und Ihr Kind erstmals in einer Schule angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Teilnahme Ihres Kindes an der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztliche Untersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schuleintritt. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt erfassen. Mindestens ein Elternteil muss an der Untersuchung teilnehmen, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.
Rechtsgrundlage(n)
Die schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsämter umfasst die Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes einschließlich der Untersuchung der Sinnesorgane gemäß § 1 Absatz 3 Satz 1 der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst-Verordnung (vgl. Grundschulverordnung – GV § 4)
Erforderliche Unterlagen
- Impfausweis
- gelbes Vorsorgeheft Ihres Kindes
- verschriebene Hilfsmittel, wie z. B. Brille (Brillenpass), Hörgerät o. ä
- eventuell vorhandene Bescheinigungen, wie z. B. Behindertenausweis, Allergiepass, Herzpass
- den ausgefüllten Fragebogen „Angaben zur kinderärztlichen Untersuchung Ihres Kindes – Einschulung“
- ausgefüllter Fragebogen „Angaben zur kinder- und jugendärztlichen Untersuchung Ihres Kindes- Schulquereinsteiger ( Fragebogen)“
Voraussetzungen
Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland
Ärztliche Untersuchung für alle ausländischen Kinder und Jugendlichen vom 6. – 18. Lebensjahr, die in Deutschland noch keine Schuluntersuchung hatten.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine
Verfahrensablauf
Okt. bis April vor der Einschulung
Bearbeitungsdauer
1 Stunde
Fristen
Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,
Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
- Eine Untersuchung ist nur mit Terminvereinbarung der zuständigen Wohngebietsschule oder im Gesundheitsamt möglich.
- Bei Sprachverständigungsproblemen muss ein Dolmetscher mitgebracht bzw. der Fachbereich Gesundheit verständigt werden, damit dieser rechtzeitig durch den Fachbereich organisiert werden kann.
Zuständige Stelle
Kinder-und Jugendgesundheitsdienst
Ansprechpunkt
Organisation
Fachbereich 53 – Gesundheit
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-3215 (Christiane Glosemeyer, Amtsärztin)
Fax: +49 355 612-3504
Mail: gesundheitsamt@cottbus.de
WWW: https://www.cottbus.de/gesundheit