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Einschulungsuntersuchung Durchführung - Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Einschulungsuntersuchung Durchführung

Beschreibung

Wenn Sie im Land Brandenburg leben und Ihr Kind erstmals in einer Schule angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Teilnahme Ihres Kindes an der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztliche Untersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schuleintritt. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt erfassen. Mindestens ein Elternteil muss an der Untersuchung teilnehmen, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.

Rechtsgrundlage(n)

Die schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsämter umfasst die Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes einschließlich der Untersuchung der Sinnesorgane gemäß § 1 Absatz 3 Satz 1 der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst-Verordnung (vgl. Grundschulverordnung – GV § 4)

    Erforderliche Unterlagen

    • Impfausweis
    • gelbes Vorsorgeheft Ihres Kindes
    • verschriebene Hilfsmittel, wie z. B. Brille (Brillenpass), Hörgerät o. ä
    • eventuell vorhandene Bescheinigungen, wie z. B. Behindertenausweis, Allergiepass, Herzpass
    • den ausgefüllten Fragebogen „Angaben zur kinderärztlichen Untersuchung Ihres Kindes – Einschulung“
    • ausgefüllter Fragebogen „Angaben zur kinder- und jugendärztlichen Untersuchung Ihres Kindes-  Schulquereinsteiger ( Fragebogen)“

      Voraussetzungen

      Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland

      Ärztliche Untersuchung für alle ausländischen Kinder und Jugendlichen vom 6. – 18. Lebensjahr, die in Deutschland noch keine Schuluntersuchung hatten.

        Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

        Keine

          Verfahrensablauf

          Okt. bis April vor der Einschulung

          Bearbeitungsdauer

          1 Stunde

          Fristen

          Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,

          Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig

          Hinweise (Besonderheiten)

          • Eine Untersuchung ist nur mit Terminvereinbarung der zuständigen Wohngebietsschule oder im Gesundheitsamt möglich.
          • Bei Sprachverständigungsproblemen muss ein Dolmetscher mitgebracht bzw. der Fachbereich Gesundheit verständigt werden, damit dieser rechtzeitig durch den Fachbereich organisiert werden kann.

          Zuständige Stelle

          Kinder-und Jugendgesundheitsdienst

          E-Mail-Adresse
          Telefon: 0355 612-3231
                        0355 612-3239
                        0355 612-3218 für Quereinsteiger
          Öffnungszeiten

            Ansprechpunkt

            Organisation

            Fachbereich 53 – Gesundheit
            Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
            03044 Cottbus/Chóśebuz

            Telefon: +49 355 612-3215 (Christiane Glosemeyer, Amtsärztin)
            Fax: +49 355 612-3504
            Mail: gesundheitsamt@cottbus.de
            WWW: https://www.cottbus.de/gesundheit