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Fischereischein Ausstellung - Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Fischereischein Ausstellung

Beschreibung

für Berufsfischer zur Ausübung des Fischfangs mit allen zugelassenen Fischfanggeräten;

  • Fischereischeine für Berufsfischer können Personen erhalten, die

    1. eine fischereiwissenschaftliche Ausbildung abgeschlossen haben oder
    2. Fischereischeine für Angler können Personen erhalten, die

      Der Fischereischein wird nach einem von der obersten Fischereibehörde bestimmten Muster unbefristet erteilt.

      den Fischfang mit der Friedfischangel ausüben,

    3. den Fischfang mit Angelgeräten ausüben und keinen Hauptwohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben und sich nur für kurze Zeiträume eines Kalenderjahres im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten,
    4. Personen, die das 8. Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag einen Jugendfischereischein mit einer Geltungsdauer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten. Der Jugendfischereischein berechtigt zum Gebrauch der Friedfischhandangel.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Fischereischeinerteilung
    • aktuelles Passbild
    • Nachweis der Sachkunde (Zeugnis über die Anglerprüfung, Berufsausbildungsnachweis, Diplom etc.) mit Ausnahme des Jugendfischereischeines

    Voraussetzungen

    Der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben (Jugendfischereischeine können nach vollendeten 8. Lebensjahr erteilt werden)

    Der Antragsteller muss erklären, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung wegen

    • Fischwilderei, Diebstahls von Fischen und Fischereigeräten oder wegen vorsätzlicher Beschädigung von Anlagen, Fahrzeugen, Geräten und Vorrichtungen, die der Fischerei oder der Fischzucht dienen, oder von Wasserbauten erfolgt ist,
    • Fälschung eines Fischereischeins oder einer sonstigen zur Ausübung der Fischerei erforderlichen Bescheinigung erfolgt ist,
    • Verstoßes gegen fischerei-, tierseuchen- oder wasserrechtliche Vorschriften oder wegen Tierquälerei oder Verstoßes gegen Naturschutzgesetze erfolgt ist und kein Bußgeld verhangen wurde

    • der Antragsteller ist mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Cottbus gemeldet
    • eine Ausstellung kann auch für nicht gemeldete (ohne feste Wohnung in Cottbus lebende) Personen erfolgen, aber nicht für außerhalb gemeldete Personen
    • bestandene Anglerprüfung oder
    • Fischereischein A

      Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

      • Gebühr für den Fischereischein auf Lebenszeit: 25,00 EUR
      • Gebühr für den Jugendfischereischein 2,50 EUR

      (Gebühren nach Kapitel 13.1 GebOLandw)

      Verfahrensablauf

      • Antragstellung bei der für den Wohnsitz oder den Aufenthalt zuständigen unteren Fischereibehörde
      • Prüfung des Antrages und des Sachkundenachweises
      • Zahlung der Gebühr
      • Erteilung des Dokuments

      Zuständige Stelle

      Untere Fischereibehörde

       

      Adresse: Technisches Rathaus

                      Untere Fischereibehörde

                      Karl-Marx-Straße 67

                      03046 Cottbus

      Telefon: 0355 612-2764