Beschreibung
Aus mehreren Flurstücke eines Grundstücks im Sinne des Grundbuchs entsteht ein oder mehrere neue Flurstücke.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Die Flurstücksverschmelzung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es werden Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung erhoben.
Verfahrensablauf
Nach Antragstellung erfolgt die Verschmelzung entweder im Zuge einer Liegenschaftsvermessung oder isoliert im Liegenschaftskataster.
Bearbeitungsdauer
1-6 Monate
Weiterführende Informationen
Zuständige Stelle
Organisation
Fachbereich 62 – Geoinformation und Liegenschaftskataster
Karl-Marx-Str. 67
03046 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-4215 (Maria Koslowski, Fachbereichsleiterin Geoinfomation und Liegenschaftskataster)
Mail: vermessungsamt@cottbus.de
WWW: https://www.cottbus.de/geoinformation