Beschreibung
Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden. Dies betrifft Wassermengen, die für Gartenbewässerung, den Betrieb eines Gartenteiches o.ä. verwendet werden.
Die Mengen sind durch geeichte Wasserzähler zu ermitteln, die fest eingebaut sein müssen.
Diese Wasserzähler werden auf Antrag durch die beauftragte Dritte der Stadt, die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co.KG, auf Kosten des Gebührenpflichtigen zur Verfügung gestellt, erstmalig eingebaut und gemäß Eichfrist gewechselt .
Weiterführende Informationen
Abhängig von den jeweiligen Einbau- und Umbaukosten sollten Sie prüfen, ob die Beantragung und der Einbau eines Gartenwasserzählers wirtschaftlich sinnvoll ist.
Rechtsgrundlage(n)
- § 2 Abs. 2 Schmutzwassergebührensatzung