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Geltendmachung eines Anspruchs auf Verteilung der Haushaltsgegenstände bei getrenntlebenden Partnern - Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Geltendmachung eines Anspruchs auf Verteilung der Haushaltsgegenstände bei getrenntlebenden Partnern

Beschreibung

Sollten Sie sich mit Ihrem in Trennung lebenden Partner nicht über die Verteilung der Haushaltsgegenstände einigen können, können Sie einen Anspruch auf Verteilung der Haushaltsgegenstände gerichtlich geltend machen.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Inventarliste der Haushaltsgegenstände mit den jeweiligen Eigentumsverhältnissen und ggf. der Verteilungsvorstellung für den Fall einer späteren Scheidung, gegengezeichnet von Ihrer Ehe oder Lebenspartnerin bzw. Ihrem Ehe- oder Lebenspartner
  • Voraussetzungen

    Sie sich über die Verteilung der Gegenstände nicht einigen können,

  • es sich bei den Streitgegenständen um Haushaltsgegenstände handelt,
  • Sie Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin den Gegenstand nicht zum Gebrauch überlassen müssen, da dieser den Gegenstand zur Führung eines abgesonderten Haushalts benötigt.
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    • ggf. Rechtsanwaltskosten
    • Verfahrensablauf

      Das Gericht kann zur Erleichterung seiner Entscheidung gemäß § 206 I Fam
      FG jedem der Ehepartner eine Auskunftspflicht auferlegen.

    • Das Gericht entscheidet über die Verteilung der Haushaltsgegenstände mit Beschluss. Es kann eine angemessene Vergütung für die Benutzung der Haushaltsgegenstände festsetzen.

Bearbeitungsdauer

Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger, vom Einzelfall abhängig

Fristen

Ihren Anspruch müssen Sie rechtzeitig in Ihrer Trennungsphase geltend machen.

Formulare/Schriftformerfordernis

Keine