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Geltendmachung von Unterhalt während der Trennungsphase - Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Geltendmachung von Unterhalt während der Trennungsphase

Beschreibung

Der Trennungsunterhaltsanspruch bemisst sich nach den anerkannten Grundsätzen der Unterhaltsberechnung, welche die unbestimmten Rechtsbegriffe des Unterhaltsrechts ausfüllen. Wegen der Einzelheiten wenden sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.

Weitere Informationen können Sie auch den unterhaltrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte entnehmen.

Voraussetzungen

die Ehegatten bzw. Lebenspartner getrennt leben,

  • der Antragsteller oder die Antragstellerin bedürftig ist, (Hierbei sind das Einkommen und die Zahlungsverpflichtungen der Person, welche Unterhalt begehrt, sowie die Verpflichtung zu der eigenen Erwerbstätigkeit entscheidend.)
  • Wegen der Einzelheiten wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    • Rechtsanwaltskosten
    • Verfahrensablauf

      Der weitere Ablauf des gerichtlichen Verfahrens richtet sich im Wesentlichen nach den Vorschriften über den Zivilprozess.

    • Anschließend setzte das Familiengericht einen Betrag für den Unterhalt fest.
    • Fristen

      Ihren Anspruch müssen Sie rechtzeitig in Ihrer Trennungsphase geltend machen. Rückwirkend steht Ihnen nur unter bestimmten Voraussetzungen Unterhalt zu.

    Rechtsbehelfe

    Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG gegen die familiengerichtliche Entscheidung binnen eines Monats durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt

    Formulare/Schriftformerfordernis

    Keine

    Weiterführende Informationen