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Handelsregister Eintragung als Einzelkaufmann - Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Handelsregister Eintragung als Einzelkaufmann

Beschreibung

Als Kaufmann müssen Sie sich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Sie sind verpflichtet folgende Daten anzugeben:

  •  Ihre Firma
  •  den Ort
  •  die inländische Geschäftsanschrift der Niederlassung
  •  Vorname
  •  Nachname
  •  Ihr Geburtsdatum

Weiterhin sollten Sie auch den Unternehmensgegenstand angeben.

Rechtsgrundlage(n)

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG)Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (HRegGebV), Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis

Erforderliche Unterlagen

Elektronische Anmeldung (beglaubigte Kopie)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen.

Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.

Verfahrensablauf

Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

  • Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren des Antrags.
  • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
  • Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/Beurk
    G) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.

Hinweise (Besonderheiten)

Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.

Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.