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Internationalen Führerschein beantragen - Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Internationalen Führerschein beantragen

Beschreibung

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
  • gültiger Führerschein
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des „Wiener Abkommens“ ist.
  • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

– Hauptwohnsitz in Cottbus- persönliche Vorsprache ist erforderlich

    Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    16,00 Euro für den internationalen FührerscheinBitte beachten Sie, dass wir aus hygienischen Gründen um die Bezahlung mit EC-Karte bitten.

      Verfahrensablauf

      Land Brandenburg:

      Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ergeben sich weitere Verfahrensschritte.

      Terminvereinbarung wird empfohlen

      Bearbeitungsdauer

      Land Brandenburg:

      In der Regel sofort

      Fristen

      Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

      Land Brandenburg:

      Die Internationalen Führerscheine haben, jeweils vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von einem bzw. drei Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeit kann auf Antrag ein neuer Internationaler Führerschein ausgestellt werden.

      Die Ausstellung des internationalen Führerscheines erfolgt sofort, sofern ein EU-Führerschein vorgelegt wird.

        Weiterführende Informationen

        Land Brandenburg:

        Die Fahrerlaubnisbehörde berät Sie, welches der Führerscheinmuster in Ihrem beabsichtigten Aufenthaltsland akzeptiert wird.(Anlage 8 c oder 8 d FeV)