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Kurzzeitkennzeichen beantragen - Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Kurzzeitkennzeichen beantragen

Beschreibung

Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein FahrzeugProbefahren oder an einen anderen Ort überführen. SonstigeFahrtzwecke sind nicht zulässig und können geahndet werden.Der Gültigkeitszeitraum beträgt maximal 6 Tage ab dem Tag derZuteilung. Das Ablaufdatum ist auf dem Kurzzeitkennzeichen amrechten Rand sichtbar. Nach diesem Datum verliert dasKurzzeitkennzeichen automatisch seine Gültigkeit.Das Fahrzeug muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um einKurzzeitkennzeichen zu verwenden:

  • es muss eine EG-Typgenehmigung vorliegen odereine Einzelgenehmigung beziehungsweiseBetriebserlaubnis erteilt worden sein,
  • für Gebrauchtfahrzeuge muss ein gültiger Nachweisüber eine bestandene Hauptuntersuchung vorliegen(Hauptuntersuchungsbericht) und
  • es muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungbestehen.

Wenn für Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung oderBetriebserlaubnis vorliegt, dürfen Sie mit einem Kurzzeitkennzeichennur Fahrten durchführen, die im Zusammenhang mit der Erlangungder erforderlichen Gutachten stehen. Dann dürfen Sie nur zurnächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk, die dasKennzeichen zugeteilt hat, oder im angrenzenden Bezirk mit demKurzzeitkennzeichen fahren.Wenn Ihr Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oderSicherheitsprüfung hat, erhält es ein Kurzzeitkennzeichen nur für dieFahrt:

  • zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück oder
  • in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen ausgegeben wurde oder
  • in einen angrenzenden Bezirk und zurück zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel.

Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuftwurden.

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung:
    COC) oder
  • Einzelgenehmigung des Fahrzeugs im Original
  • gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
  • bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Voraussetzungen

  • Sie benötigen das Fahrzeug für:
    • eine Probefahrt, auf der Sie die
    • Gebrauchsfähigkeit
      feststellen und nachweisen können
      oder
    • eine Überführungsfahrt, um das
      Fahrzeug an einen anderen Ort zu
      bringen.
  • Sie haben einen eigenen konkreten Bedarf für die
    Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens.
  • Sie müssen das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde
    konkret nennen und die Daten zum Fahrzeug
    nachweisen.
  • Für das Fahrzeug muss eine:
    • EG-Typgenehmigung,
    • Einzelgenehmigung oder
    • Betriebserlaubnis vorliegen.
  • Für das Fahrzeug muss während des gesamten
    Gültigkeitszeitraums eine:
    • gültige Hauptuntersuchung und
    • gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung
      nachgewiesen werden.
  • Sie besitzen einen Nachweis für eine bestehende
    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Form einer
    elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) für
    Kurzzeitkennzeichen.

Hinweis: Beantragen Sie Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeugegleichzeitig, müssen Sie einen Bedarfsnachweis erbringen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

EUR 12,80

Verfahrensablauf

Sie selbst, eine bevollmächtigte oder eine empfangsberechtigte
Person beantragen das Kurzzeitkennzeichen bei:

  • Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde oder
  • der für den Standort des Fahrzeugs örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
  • Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
  • Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von 12,80 EUR zu Ihrem Termin mit.
  • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.

Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des
Termins Ihr persönliches Kurzzeitkennzeichen. Meistens gibt es
unweit der Zulassungsstellen auch Privathändler, bei denen Sie sich
direkt im Anschluss das Kurzzeitkennzeichen auf ein Nummernschild
drucken lassen können.

Hinweis: Als antragstellende Person, die nicht in Deutschland
gemeldet ist, können Sie das Kurzzeitkennzeichen bei der
zuständigen Zulassungsbehörde beantragen, wenn Sie eine
empfangsberechtigte Person nennen.

Bearbeitungsdauer

In der Regel sofort

Fristen

Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal 6 Tage gültig.

    Organisation

    Kfz-Zulassungsstelle
    Karl-Marx-Str. 69
    03044 Cottbus/Chóśebuz

    Telefon: +49 355 612-4751
    Mail: kfz-zulassung@cottbus.de (Kfz-Zulassungsstelle)
    WWW: https://www.cottbus.de/kfz