Beschreibung
Das Liegenschaftsbuch beinhaltet sachliche Informationen zum Flurstück (z. B. Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, …) und persönliche Daten (Eigentümer des Flurstücks, …). Man kann Flurstücksnachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Flurstücks- und Eigentümernachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Grundstücksnachweise und Bestandsnachweise beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG) Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens in der jeweils gültigen Fassung.
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung.
Erforderliche Unterlagen
ggf. Vollmacht
Voraussetzungen
Das Liegenschaftsbuch enthält u. a. Daten mit Personenbezug. Das berechtigte Interesse zur Herausgabe dieser Daten (z. B. beim Eigentümernachweis) ist vom Antragsteller glaubhaft darzulegen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Verfahrensablauf
Antragstellung (persönlich oder per E-Mail oder Post), Erstellen der Auszüge, Versand von Produkt und Gebührenbescheid.
Bearbeitungsdauer
übliche Postzustellungsdauer bzw. sofort (persönlich, E-Mail)
Fristen
keine
Rechtsbehelfe
keine
Formulare/Schriftformerfordernis
formlos
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Vervielfältigung, Weiterverarbeitung, Umwandlung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der Zustimmung durch den Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg.
Zuständige Stelle
Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster
Organisation
Fachbereich 62 – Geoinformation und Liegenschaftskataster
Karl-Marx-Str. 67
03046 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-4215 (Maria Koslowski, Fachbereichsleiterin Geoinfomation und Liegenschaftskataster)
Mail: vermessungsamt@cottbus.de
WWW: https://www.cottbus.de/geoinformation