Beschreibung
Auf jedem bewohnten Grundstück muss ein Restabfallbehälter in ausreichender Größe bereitgehalten werden. Insofern nicht vollumfänglich selbst kompostiert wird, zudem eine Biotonne. Papiertonnen können ohne zusätzliche Kosten bestellt werden (die Nutzung ist freiwillig).
Die An-, Ab- und Ummeldung der Mülltonnenbehälter kann nur vom Grundstückseigentümer vorgenommen werden. Zudem müssen Behälteränderungen, (z.B. die Behältergröße) oder das Ab- und Anmelden einzelner oder weiterer Behälter der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Eine Neuanmeldung nach Bezug eines Grundstücks muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag befindet sich im gedrucktem Abfallkalender auf Seite 5 oder im Downloadbereich des Amtes.
Voraussetzungen
Sie sind Grundstückseigentümer.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Gebührensatz pro Jahr nach § 2 (2) Abfallgebührensatzung
Fristen
Die An-, Ab- und Ummeldung der Abfallbehälter ist bis zum 15. des Monats für den ersten Tag des Folgemonats möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine An-, Ab- und Ummeldung von Abfallbehältern erfolgt nur im Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung. oder über ein Onlineformular.Das Mindestvorhaltevolumen für Restabfall beträgt 7,5 l pro Person/Woche. Es werden alle Personen, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind, angerechnet.
Zuständige Stelle
Telefon: 0355/ 612-2753
0355/ 612-2761