Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the ajax-search-pro domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /var/www/vhosts/neucottbus.de/dennis.neucottbus.de/wp-includes/functions.php on line 6131
Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung - Stadt Cottbus/Chóśebuz
  1. Startseite
  2. /
  3. Leistungen
  4. /
  5. Parkplatzabsperrung ...

Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

Beschreibung

Für einen Umzug kann man ein Halteverbot vor dem Haus erhalten, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten. Hierfür bedarf es der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde und deren Anordnung, wie das Halteverbot mit Verkehrszeichen umzusetzen ist.

Rechtsgrundlage(n)

§ 45 Absatz 6 

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Grund für das Halteverbot
  • Ort der Sperrung zu beanspruchende Fläche
  • Dauer der Sperrung
  • Übersichtsplan oder Skizze

Voraussetzungen

Eine Genehmigung muss beantragt werden, wenn

  • der Gehweg ganz oder teilweise zum Beispiel durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Hinweis: Zusätzlich können Kosten für die Nutzung der Verkehrszeichen entstehen, die Sie für das vorübergehende Halteverbot benötigen.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Wenn sie Ihnen erteilt wurde, müssen Sie mindestens drei bis vier Tage vor Umzugsbeginn das Halteverbot für die Dauer des Umzuges mit den von der Straßenverkehrsbehörde vorgeschriebenen Verkehrszeichen für andere Verkehrsteilnehmer ausweisen.

Hinweis: Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach, ob Sie dort die Verkehrszeichen ausleihen können.

Fristen

Beantragung: mindestens 14 Tage vor Umzugsbeginn