Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the ajax-search-pro domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /var/www/vhosts/neucottbus.de/dennis.neucottbus.de/wp-includes/functions.php on line 6131
Pfandleihgewerbe Erlaubnis - Stadt Cottbus/Chóśebuz
  1. Startseite
  2. /
  3. Leistungen
  4. /
  5. Pfandleihgewerbe Erl...

Pfandleihgewerbe Erlaubnis

Beschreibung

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder eines Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verpfänder erforderlich ist.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel (Kopie)
  • Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus diesem Land, die die Rechtsform nachweisen.

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für natürliche und ggf. juristische Person
  • Die Behörde kann Einzelfall weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.
  • Wohnsitz in Deutschland:

    • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis

  • Versicherungsnachweis
  • Voraussetzungen

    Sie müssen erforderliche Mittel oder Sicherheiten für die ersten sechs Monate nachweisen. Dies können Guthaben oder eine Bankbürgschaft sein.

  • Ihre Räumlichkeiten müssen Sie gegen Einbruch durch eine Alarmanlage sichern.
  • Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn:

    • der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nicht nachweist.
  • Verfahrensablauf

    Nach der Prüfung erhalten Sie entweder die Erlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid. Eine Erlaubnis kann mit bestimmten Auflagen verbunden sein.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Pfandleiher ist zur Buchführung verpflichtet.