Beschreibung
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip und ist
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Reisepass für KinderAuch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?Diesen können Sie weiterverwenden, bis
- die Gültigkeit ausläuft
- Angaben nicht mehr zutreffen
- das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht
Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).ZuständigkeitenSie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
- bei Antrag für ein Kind unter 16 Jahren:
- Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
- gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
- bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung
- Es wird empfohlen, das Original der Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Eheurkunde oder Einbürgerungsurkunde oder Namensänderungsurkunde vorzulegen, um spätere Unstimmigkeiten und zusätzliche Wege zu vermeiden.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
- Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
- Der Antragsteller hat seinen Hauptwohnsitz in Cottbus
- Die Zustimmung der Sorgeberechtigten bei der Antragstellung für Minderjährige ist erforderlich
- Ein Personensorgeberechtigter muss bei der Antragstellung zugegen sein.
- Die Zustimmung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten muss schriftlich vorliegen einschließlich des Personaldokuments (Kopie).
- Der Antragsteller muss persönlich zur Beantragung des Dokuments erscheinen.
- Kinder und Jugendliche müssen bei der Antragstellung zugegen sein!
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühren werden bei Antragstellung erhoben.
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
- Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger.
- Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben und keine Unterschrift leisten.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen.
- Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
Bearbeitungsdauer
Von der Beantragung bis zur Aushändigung des Personalausweises kann es mindestens 6-8 Wochen dauern.
Fristen
Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn
- eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.
- Der Pass enthält biometrische Daten, d. h. der Nutzer wird an Hand von persönlichen Merkmalen wie den Gesichtszügen und den Fingerabdrücken erkannt.
- Damit die bei der Passbeantragung vorgelegten Passbilder auch biometrietauglich und einsetzbar sind, kommen Foto-Richtlinien zur Anwendung, die den internationalen Anforderungen entsprechen.
- Das Gesicht muss frontal aufgenommen werden.
- Weiterhin ist die Platzierung und Größe des Kopfes vorgeschrieben.
- Eine Verlängerung des Passes ist nicht möglich.
- Für Vielreisende kann die Ausstellung eines 48seitigen Reisepasses beantragt werden.
- Die Herstellung des Reisepasses erfolgt zentral in der Bundesdruckerei.
- Die Erstellung eines Express-Passes ist kurzfristig möglich.
- Die Ausgabe des Reisepasses erfolgt im Stadtbüro in der 2. Etage im Zimmer 2.079.
- Vorhandene Dokumente (alter Personalausweis oder Reisepass) bitte bei der Abholung vorlegen.
- Bei Abholung eines Reisepasses für Kinder, muss ebenfalls das vorhandene Dokument oder die Geburtsurkunde vorgelegt werden
- Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate, Auswärtiges Amt, Reisebüros)
- Die Passbehörden sind nicht befugt Auskünfte zu den Einreisebestimmungen zu geben.
Informationen dazu auch unter: https://www.auswaertigesamt.de
Organisation
Stadtbüro
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-3333 (Hotline)
Telefon: +49 355 612-2070 (Stadtbüro)
Mail: stadtbuero@cottbus.de
WWW: https://www.cottbus.de/stadtbuero