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Schwerbehindertenausweis Ausstellung - Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Schwerbehindertenausweis Ausstellung

Beschreibung

Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist die Feststellung einer Behinderung. Der Feststellungsbescheid enthält

  • die einzelnen Behinderungen,
  • den Grad der Behinderung (Gd
    B) und
  • ggf. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen).

Beträgt der festgestellte GdB 50 oder mehr, wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Der Schwerbehindertenausweis gibt den GdB und weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an.

Abhängig von GdB und Merkzeichen können bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, wie:

  • besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
  • Anspruch auf Zusatzurlaub
  • vorzeitiger Bezug von Altersrente
  • Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung
  • vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung mit Bus und Bahn
  • Inanspruchnahmen von Parkerleichterung
  • Gewährung von Blindengeld
  • Freibetrag bei der Gewährung von Wohngeld
  • Rundfunkbeitragsermäßigung
  • Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bzw. -ermäßigung

Die Merkzeichen haben folgende Bedeutung:

  • B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • G – Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • a
    G – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H – Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
  • RF – Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
  • BL – Blind
  • GL – Gehörlos
  • TBL – Taubblind
  • Kl. – Berechtigt zur Nutzung der 1. Klasse in Eisenbahnen mit Fahrkarten für die 2. Klasse oder innerhalb des persönlichen Streckenverzeichnisses (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz)

Der Ausweis hat die Farben grün bzw. grün-orange. Ab einem Alter von 10 Jahren benötigen Sie ein Lichtbild in Passbild-Größe.

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheid mit Feststellung eines Gd
    B von mindestens 50
  • Passbild

Voraussetzungen

Grad der Behinderung von mindestens 50

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Haben Sie einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung gestellt und haben Sie einen Bescheid mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 erhalten, beantragen Sie formlos die Ausstellung eines Ausweises und übersenden Sie unter Angabe des Geschäftszeichens ein Passfoto.

Bearbeitungsdauer

abhängig vom Einzelfall, die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Antragsbearbeitung beträgt 3 Monate

Bei Vorlage des Passbildes und des Bescheides mit einem GdB von mindestens 50 dauert die Ausstellung des Ausweises nur wenige Tage.

Fristen

Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.

Formulare/Schriftformerfordernis

formlos möglich

Hinweise (Besonderheiten)

Der Grad der Behinderung wird als auf 10 gerundete Zahl im Bereich bis 100 angegeben.

Wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie schwerbehindert sind, so reicht es aus, wenn Sie Ihren Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg