Formulare
Beschreibung
Nach §33 JArbSchG muss dem Arbeitgeber ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung bzw. Ausbildung der Nachweis einer Nachuntersuchung durch den Jugendlichen erbracht werden. Diese Nachuntersuchung kann durch die Ärzte des Jugendgesundheitsdienstes oder den Hausarzt erfolgen. Wird die Untersuchung beim Hausarzt durchgeführt, benötigen die Jugendlichen einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser wird im zuständigen Gesundheitsamt nur den Jugendlichen selbst oder einem Personensorgeberechtigten gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ausgehändigt.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass)
Weitere Unterlagen, die zur Untersuchung mitzubringen sind:
- den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Nachuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
- Krankenkassenkarte
- Impfausweis oder andere Impfdokumente
- verschriebene Hilfsmittel, wie z. B. Brille (Brillenpass) , Hörgerät o. ä.
- eventuell vorhandene Bescheinigungen, wie z. B. Behindertenausweis, Allergiepass, Herzpass
Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
- Sie haben bereits 1 Jahr gearbeitet
- Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine
Organisation
Fachbereich 53 – Gesundheit
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-3215 (Christiane Glosemeyer, Amtsärztin)
Fax: +49 355 612-3504
Mail: gesundheitsamt@cottbus.de
WWW: https://www.cottbus.de/gesundheit