Beschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.rnrnIhr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.rnrnSie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reise- oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis unter folgenden Bedingungen beantragen:
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft
- Sie sind in Deutschland gemeldet
- Sie besitzen keinen gültigen Personalausweis
- Sie benötigen dringend ein gültiges Ausweisdokument.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Gebühr wird bei Antragstellung erhoben.
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen in der Regel den vorläufigen Personalausweis sofort aus.
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht an den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
- Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.
Ansprechpunkt
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
Organisation
Stadtbüro
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: +49 355 612-3333 (Hotline)
Telefon: +49 355 612-2070 (Stadtbüro)
Mail: stadtbuero@cottbus.de
WWW: https://www.cottbus.de/stadtbuero