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Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden - Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden

Beschreibung

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen als verlorengegangen gemeldeten Personalausweis anschließend wiederfinden, müssen Sie dies melden.Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als „aufgefunden“ offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgeramt. Das Bürgeramt veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und daher das Wiederauffinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.Wenn Sie bei internationalen Reisen solche möglichen Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich, bei Meldung des Verlusts oder Diebstahls des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

–    wiedergefundener Personalausweis

Voraussetzungen

Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.

 Antragsteller muss Hauptwohnsitz in Cottbus haben

    Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.

    Verfahrensablauf

    Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Fristen

    Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.

    Rechtsbehelfe

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage