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Wohnsitz Abmeldung - Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Wohnsitz Abmeldung

Formulare

Wohnsitz Abmeldung

Beschreibung

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Abmeldung ins Ausland
  • Abmeldung einer Nebenwohnung

    • muss bei der Meldebehörde der Hauptwohnung erfolgen  

  • Vollmacht, wenn sich der Bürger vertreten lässt

    • ausgefülltes Abmeldeformular

  •  schriftliche Abmeldung

    • ausgefülltes Abmeldeformular

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes