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Zerlegung eines Flurstücks im Liegenschaftskataster in mehrere neue Flurstücke - Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Zerlegung eines Flurstücks im Liegenschaftskataster in mehrere neue Flurstücke

Formulare

Vermessungsantrag

Beschreibung

Sie möchten Ihr Grundstück teilen, zum Beispiel, weil Sie eine Teilfläche verkaufen wollen? Dann müssen Sie das Grundstück zunächst vermessen lassen. Dadurch entsteht die von Ihnen gewünschte neue Grenze, die mit Grenzzeichen vor Ort gekennzeichnet wird. Dies kann ein ansässiger, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin für Sie erledigen oder die zuständige Katsterbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.Damit aus Ihrem bisherigen Grundstück neue Grundstücke entstehen, müssen nach der Vermessung noch zwei Behörden aktiv werden. Zuerst die Katasterbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt und danach das zuständige Grundbuchamt. Die Katasterbehörde wird automatisch aktiv, sobald die für die Vermessung beauftragte Stelle alle Unterlagen dort eingereicht hat.Mit der Information über die neuen Flurstücke kann auf Antrag das Grundbuchamt im Grundbuch die neuen Grundstücke bilden. Wenn dies abgeschlossen ist, ist Ihr Grundstück geteilt und Sie können über die neuen Grundstücke verfügen.

Erforderliche Unterlagen

Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken

ggf.
– Teilungserklärung des Grundstückseigentümers
– Teilungsvorschläge
– Bescheide zu Abweichungen
– Kaufpreise für Grund und Boden

    Voraussetzungen

    Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie

    • Flurstückseigentümerin bzw. Flurstückseigentümer,
    • eine erbbauberechtigte Person,
    • eine Person mit Vollmacht (bevollmächtigt) oder Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der erbbauberechtigten Person oder
    • eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben

    sind.

    Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Gebühren gemäß der Vermessungsgebührenordnung

    Verfahrensablauf

    Antragstellung, Katasterbehörde oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellen maßgebliche Unterlagen, Bildung der neuen Flurstücke im Liegenschaftskataster

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von der Auslastung der beteiligten Stellen

    Zuständige Stelle

    Telefon:  0355 612 4258

      Organisation

      Fachbereich 62 – Geoinformation und Liegenschaftskataster
      Karl-Marx-Str. 67
      03046 Cottbus/Chóśebuz

      Telefon: +49 355 612-4215 (Maria Koslowski, Fachbereichsleiterin Geoinfomation und Liegenschaftskataster)
      Mail: vermessungsamt@cottbus.de
      WWW: https://www.cottbus.de/geoinformation