Wechselkennzeichen beantragen
Details
Sie haben zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse und mit gleicher Abmessung der Kennzeichenschilder?
Sie können dafür ein Wechselkennzeichen erhalten.
Es ermöglicht als Alternative zum Saisonkennzeichen eine weitere flexible Fahrzeugnutzung.
Beispiele für mögliche Fahrzeugkombinationen:
- zwei PKW
- ein PKW und ein Wohnmobil
- zwei Motorräder
- zwei leichte Anhänger
Hinweis: Von den mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeugen kann eines oder können beide auch Oldtimer mit H-Kennzeichen sein.
Sie können die Fahrzeuge nicht zeitgleich nutzen. Das Fahrzeug, an dem sich nicht das vollständige Kennzeichenschild befindet, dürfen Sie nicht auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen, sondern nur in Garagen oder auf Privatgelände abstellen.
Tipp: Die eingeschränkte Nutzung sollten Versicherer bei den Prämien berücksichtigen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsunternehmen.
Hinweis: Auf die Höhe der Fahrzeugsteuer wirkt sich das Wechselkennzeichen nicht aus.
Kosten
Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand. Da der Antrag auf Zuteilung eines Wechselkennzeichens auf zwei Fahrzeuge bezogen ist und verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen kann, sind die Gebühren von Fall zu Fall unterschiedlich.
Hinweis: Bei Wechselkennzeichen erhöhen sich die Gebühren bei der Zulassung, Wechsel der Erkennungsnummer, Wechsel der Kennzeichenart sowie bei Umschreibung aus einem anderen Verwaltungsbezirk - mit und ohne Halterwechsel - um 6 Euro je Fahrzeug.
Ergänzung Land Brandenburg:
Für die Zuteilung eines Wechselkennzeichens für zwei Fahrzeuge beträgt die Gebühr 33 €. Hinzu kommen Kosten für Kennzeichenschilder und ggfs. Änderung von Fahrzeugpapieren.
Hinweise
Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen sind nicht als Wechselkennzeichen möglich
historische Kennzeichen können als Wechselkennzeichen zugeteilt werden
das Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur an einem der beiden Fahrzeuge geführt werden
das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt oder abgestellt werden, wenn an ihm das Wechselkennzeichen vollständig mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und dem fahrzeugbezogenen Teil angebracht ist
beide Fahrzeuge werden normal versteuert
beide Fahrzeuge müssen versichert sein
es gelten die, für die jeweilige Fahrzeugklasse üblichen Hauptuntersuchungsfristen
Die Zulassungsbehörde Cottbus/Chóśebuz teilt Wechselkennzeichen ausschließlich für den Zuständigkeitsbereich der Behörde zu. Für die Zuteilung von Wechselkennzeichen in den Landkreisen SPN und OSL sind die dortigen Behörden zuständig,
Voraussetzungen
Bei den Fahrzeugen muss es sich um zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse mit der gleichen Kennzeichengröße der folgenden Klassen handeln:
Zwi zulassungspflichtige Fahrzeuge derselben fahrzeugklasse M1 (Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung und höchstens acht Sitzplätzen außer Fahrersitz) oder
Zwei zulassungsfreie aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse L (zum Beispiel Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und bestimmte vierrädrige Kraftfahrzeuge) oder
Anhänger der Klasse O1 (bis 750 kg zulässige Gesamtmasse)
es muss der gleiche Fahrzeughalter sein
die Kennzeichen müssen die gleichen Abmessungen haben
In folgenden Fällen können Sie kein Wechselkennzeichen erhalten:
zwei Fahrzeuge unterschiedlicher Klassen (z.B. ein PKW und ein Motorrad)
Fahrzeuge mit
Saisonkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen
Roten Kennzeichen
Grünen Kennzeichen
Ausfuhrkennzeichen
2 zulassungspflichtige Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse (Klasse M1) oder
2 zulassungsfreie aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse (Klasse L oder Klasse O1-bis 0,75t)
es muss der gleiche Fahrzeughalter sein
die Kennzeichen müssen die gleichen Abmessungen haben
Außerdem gilt:
Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
Bei Zahlungsrückständen über 10 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben.
Bei weniger als 10 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
Unterlagen
Der Antrag auf Zuteilung eines Wechselkennzeichens ist auf zwei Fahrzeuge bezogen und kann verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen (z.B. Neuzulassung, Abmeldung, Ummeldung mit und ohne Halterwechsel, Wiederzulassung bezogen auf ein oder zwei Fahrzeuge).
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist daher von Fall zu Fall unterschiedlich.
In jedem Fall notwendig sind:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung.
Zulassungsbescheinigung Teil I und II.
Versicherungsbestätigung.
Bei Vertretung: Nachweis der Vertretungsbefugnis.
elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) pro Fahrzeug
Bankverbindung (IBAN / bei ausländischen Konten auch BIC)
bitte das als Download bereitgestelltes Formular SEPA-Lastschriftmandat vollständig ausfüllen
Hinweis:
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich vorzulegen:
Vollmacht
Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer vorzulegen
Personaldokument des Vollmachtgebers oder Kopie mit dem Vermerk: "nur zur Zulassung der Fahrzeuge ... mit den FIN ..." plus Datum und Unterschrift im Original
Bearbeitungsdauer
Zulassungsvorgänge werden direkt bearbeitet. Allerdings kann es zu Wartezeiten für einen Termin kommen.
Verfahrensablauf
Sie oder Ihre Vertretung müssen den Antrag auf Erteilung des Wechselkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Zuständig ist die Zulassungsbehörde des Bezirks, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.
Wenn ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie Ihre Fahrzeuge vorführen.
Die Zulassungsbehörde teilt Ihren Fahrzeugen die Wechselkennzeichen zu und versieht die Kennzeichenschilder mit den Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette).
Tipp: Die Kennzeichenschilder können Sie in der Regel während der Bearbeitung Ihres Antrags herstellen lassen. Wenden Sie sich dazu an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Bei Wechselkennzeichen kann es vorkommen, dass diese vorbestellt werden müssen.
Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Ergänzung Land Brandenburg:
Widerspruch gegen die Entscheidung der Zulassungsbehörde, danach ggfs. Klage vor dem Verwaltungsgericht.