Anzeige von Kanalnetzen/Abwasseranlagen
Details
- Die Pläne zur Erstellung oder wesentlichen Veränderung sowie der Betrieb von Kanalisationsnetzen (Kanalnetz für Schmutz und Regenwasser) für die öffentliche Abwasserbeseitigung oder die private Abwasserbeseitigung von befestigten gewerblichen Flächen, die größer als drei Hektar sind und die unmittelbar in ein Gewässer einmünden, bedürfen der Anzeige bei der unteren Wasserbehörde.
- Dies gilt auch für die am 16. Juli 1994 bereits bestehenden Kanalisationsnetze.
Hinweise
Die Bearbeitungsfristen sind bei der Anzeige mit zu berücksichtigen.
Voraussetzungen
- Ausführungs bzw. Genehmigungsplanung zu Bauvorhaben
- Einverständnis des Kanalnetzbetreibers
Unterlagen
- Ausgefüllte Formblätter nach KanalnetzAnzeigeVV
- Entsprechende Anlagen und Nachweise gemäß der Formblätter 14
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterklagen.
Bei vollständigen Unterlagen beträgt die Bearbeitungszeit ca. 4 Wochen ab Antragstellung.
Verfahrensablauf
Der Antrag bei der unteren Wasserbehörde muss 1 Monat vor Beginn der Baumaßnahme vorliegen. Die eingereichten Unterlagen werden geprüft und gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis erstellt, wenn keine weitergehenden Anforderungen zu stellen sind. Ansonsten ergeht ein wasserrechtlicher Bescheid mit entsprechenden Auflagen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruch