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Identitätsbescheinigung für Flurstücke Ausstellung

Details

Identitätsbescheinigungen werden von Grundstückseigentümern, Inhabern von Rechten, durch Rechte Betroffenen, Behörden oder Gerichten benötigt, wenn sich Grundbucheintragungen, Urkunden und so weiter auf Flurstücke beziehen, die nicht mehr existieren. Hierdurch lassen sich Rechtsverhältnisse nicht mehr der aktuellen Flurstücksituation zuordnen.

Mit einer Identitätsbescheinigung wird nachgewiesen, welches oder welche jetzt existierenden Flurstücke mit einem früher existierenden identisch sind beziehungsweise welche Teile von jetzt existierenden Flurstücken dem untergegangenen räumlich entsprechen.

Kosten

Für die Bescheinigung fallen Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung an.

Voraussetzungen

Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.

Unterlagen

Grundbuchauszug, wenn es um die Identifizierung der Lage alter Rechte geht.

Bearbeitungsdauer

1-3 Monate

Verfahrensablauf

Auf Antrag erteilt die Katasterbehörde auf Grundlage einer Recherche die Bescheinigung.

Rechtsgrundlagen

Brandenburgisches Vermessungsgesetz