Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the ajax-search-pro domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /var/www/vhosts/neucottbus.de/dennis.neucottbus.de/wp-includes/functions.php on line 6131
optigov - Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Flurstück Bildung durch Zusammenlegung

Details

Aus mehreren Flurstücke eines Grundstücks im Sinne des Grundbuchs entsteht ein oder mehrere neue Flurstücke.

Kosten

Es werden Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung erhoben.

Voraussetzungen

Die Flurstücksverschmelzung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.

Bearbeitungsdauer

1-6 Monate

Verfahrensablauf

Nach Antragstellung erfolgt die Verschmelzung entweder im Zuge einer Liegenschaftsvermessung oder isoliert im Liegenschaftskataster.

Weiterführende Informationen