Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the ajax-search-pro domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /var/www/vhosts/neucottbus.de/dennis.neucottbus.de/wp-includes/functions.php on line 6131
optigov - Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Liegenschaftskarte Auskunft Einsicht

Details

Die Einsicht in die Liegenschaftskarte ist im Internet über den BRANDENBURGVIEWER möglich.

Wenn Sie einzelne Informationen zu einem Flurstück in der Liegenschaftskarte benötigen, können Sie diesbezüglich bei der zuständigen Stelle Auskünfte einholen.

Für umfangreichere Informationen ist es erforderlich Auszüge aus der Liegenschaftskarte zu beantragen.

Kosten

Die Gebühren für die Erteilung von Auskünften und Auszügen aus dem Liegenschaftskataster richten sich nach der  Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg

Voraussetzungen

  • Soweit auch personenbezogene Daten bereitgestellt werden sollen, muss ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft dargelegt werden und der Betroffene darf kein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der Bereitstellung haben.

Bearbeitungsdauer

Übliche Postzustellungsdauer bzw. per E-Mail, persönlich oder telefonisch.

Verfahrensablauf

Die selbständige Einsicht kann im Internet erfolgen. Entsprechend der Anfrage wird die Auskunft schriftlich, per E-Mail, persönlich oder telefonisch erteilt.