Hundesteuer Festsetzung
Details
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.
Unterlagen
1. Hundesteueranmeldung
Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung mitzubringen:
• Kaufvertrag bzw. Überlassungsvertrag
• ggf. Impfausweis
• Personaldokument bzw. Vollmacht des Hundehalters
• Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen bei Beantragung einer Steuerbefreiung/Ermäßigung
• bei Jagdausübungsberechtigten: Nachweis der Jagdausübungsberechtigung in der Stadt Cottbus/Chóśebuz und Nachweis der Brauchbarkeitsprüfung
• bei Hunden aus dem Tierheim der Stadt Cottbus/Chóśebuz. = Überlassungsvertrag vom Tierheim
2. Hundesteuerabmeldung
Die Abmeldung des Hundes muss innerhalb von 2 Wochen schriftlich oder persönlich im Fachbereich Finanzmanagement erfolgen. Die Steuerpflicht endet dann zum Ende des Kalendermonats, in dem der Hund abgegeben wurde oder verstorben ist. Gleiches gilt bei einem Wegzug aus Cottbus/Chóśebuz.
Folgende Unterlagen sind zur Abmeldung mitzubringen:
• Hundesteuermarke
• Kaufvertrag bzw. Überlassungsvertrag
• Personaldokument bzw. Vollmacht des Hundehalters
• gegebenenfalls tierärztliche Bescheinigung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.