Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung der Öffnungszeiten für Außengastronomie
Details
Besonders in den Sommermonaten bieten gastronomische Einrichtungen ihren Gästen gern einen Außenbereich zum Verweilen und zur Möglichkeit der Einnahme von Speisen und Getränken an. Solche Terrassen sind in Brandenburg genehmigungspflichtig. Möchte der Gastronom diese Terrasse über die gesetzlich festgelegten Zeiten betreiben, so ist beim Fachbereich Umwelt und Natur hierfür ein Antrag auf Verlängerung der Öffnungszeiten der Außengastronomie zu stellen. Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig.
Hinweise
Eine befristete Sondernutzungserlaubnis erteilt das zuständige Ordnungsamt, Bereich Gewerbeangelegenheiten.
Voraussetzungen
Vorliegen einer befristeten Sondernutzungserlaubnis für die Terrasse
Unterlagen
Vollständig ausgefüllter Antrag,
Lageplan der Terrasse,
Kopie der befristeten Sondernutzungserlaubnis der Terrasse
Verfahrensablauf
Der Antrag muss mindestens 21 Tage vor der geplanten Maßnahme gestellt werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruch