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optigov - Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Schulquereinsteigeruntersuchung

Details

Kinder die bereits in einem anderen Land außerhalb Deutschlands eingeschult wurden, benötigten im Land Brandenburg keine Schuleingangsuntersuchung, sondern eine Schulquereinsteigeruntersuchung. Die schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsämter umfasst die Feststellung des Gesundheitszustandes einschließlich der Untersuchung der Sinnesorgane.

Hinweise

Bei Sprachverständigungsproblemen muss ein Dolmetscher mitgebracht werden.

Voraussetzungen

Kinder und Jugendliche, deren Schulbesuch ab der zweiten Jahrgangsstufe erfolgen soll und die bisher keine Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland besucht haben, sind nach § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) verpflichtet, an einer schulärztlichen Untersuchung teilzunehmen.

Kinder, deren Schulbesuch ab der ersten Jahrgangsstufe erfolgen soll, erhalten eine Schuleingangsuntersuchung.

Kinder und Jugendliche, deren Schulbesuch ab der zweiten Jahrgangsstufe erfolgen soll und die bisher keine Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland besucht haben, sind nach § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) verpflichtet, an einer schulärztlichen Untersuchung teilzunehmen.

Kinder deren Schulbesuch ab der ersten Jahrgangsstufe erfolgen soll erhalten eine Schuleingangsuntersuchung.

Unterlagen

  • Anamnesebogen Quereinsteiger

  • Impfausweis/Impfdokument (auch in Muttersprache möglich)

  • Ausweisdokument/Geburtsurkunde des Kindes welches zur Untersuchung kommt

  • Hilfsmittel (wie z.B. Brille, Hörgerät, etc.)

  • eventuell ärztliche Dokumente (z.B. Unterlagen der Erstuntersuchung, Arztbriefe, etc.)

Bearbeitungsdauer

Die Untersuchung dauert in der Regel 30-45 Minuten.

30 - 45 Minuten

Verfahrensablauf

Im Rahmen der Untersuchung werden die Impfdokumente geprüft, Seh- und Hörtests durchgeführt sowie auf Basis der körperlichen Untersuchung eine Beurteilung des Entwicklungs- und Gesundheitszustandes vorgenommen.