Wohnsitz Abmeldung
Details
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelde n.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Abmeldung ins Ausland
Abmeldung einer Nebenwohnung
muss bei der Meldebehörde der Hauptwohnung erfolgen
Vollmacht, wenn sich der Bürger vertreten lässt
ausgefülltes Abmeldeformular
schriftliche Abmeldung
ausgefülltes Abmeldeformular
Bestätigung des Wohnungsgebers