Wohnsitz Änderung
Details
Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Kosten
Keine
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise
Familienumzug
Zieht eine Familie um, können alle Familienmitglieder von einer volljährigen Person unter Vorlage der gültigen Personaldokumente umgemeldet werden.
Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers seit dem 01.11.2015
Der Wohnungsgeber ist gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken.
Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Ein- oder Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen.
Erfolgt die Übermittlung elektronisch an die Meldebehörde, erhält die meldepflichtige Person vom Wohnungsgeber ein Zuordnungsmerkmal zur Nutzung bei der Anmeldung.
Unterlagen
Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde
gegebenenfalls Vorsorgevollmacht
in besonderen Ausnahmefällen Vollmacht
Hinweise und ein Formular ist gesondert auf unserer Internetseite unter "Allgemeine Vollmacht und Vorsorgevollmacht" hinterlegt
Mitwirkung des Wohnungsgebers durch Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung
weitere Informationen dazu unter "Allgemeine Hinweise"
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
-
Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.
Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.
Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.
Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie
- aus dem Ausland zuziehen oder
- anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.
In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.
Weiterführende Informationen
Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen.