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Flurbereinigungsverfahren „Cottbuser Ostsee“ - Stadt Cottbus/Chóśebuz

Flurbereinigungsverfahren „Cottbuser Ostsee“

Mit der Entstehung des Cottbuser Ostsees und der Neugestaltung von rund 27 km² Landschaft ist eine umfassende Anpassung der Grundstücksgrenzen und Katastereintragungen erforderlich. Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens werden neue Flurstücke gebildet und Grenzen an die veränderten topografischen Verhältnisse angepasst. Das Verfahren sichert damit eine klare und zukunftsfähige Eigentumsstruktur im Seengebiet.

Flurbereinigungsverfahren "Cottbuser Ostsee"

Nach der bergbaulichen Inanspruchnahme von 27 km² Landschaft müssen die Katastereintragungen den neuen örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Dabei entstehen neue Flurstücke für die Eigentümer einer Teilnehmergemeinschaft anhand heute und künftig in der Örtlichkeit auffindbaren und nachvollziehbaren Grenzen, Marken und topografischen Merkmalen. Zum Zuständigkeitsbereich der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) wurde am 24.09.2004 beginnend ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG für ein Gebiet von ca. 10,1 km² durchgeführt. Die Ausführungsanordnung des Landesamtes für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) Luckau vom 01.12.2015 wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Es wurden für die Stadt Cottbus Wegegrundstücke gebildet, die künftig Teil des See-Rundweges sein werden. In diesem Verfahren wurde auch die Stadt- und Kreisgrenze der Stadt Cottbus zur Gemeinde Neuhausen/Spree angepasst. Sie verläuft heute entlang der Bundesstraße B 97. Für den Zuständigkeitsbereich der LEAG hat das Unternehmen am 04.11.2016 den Antrag auf Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens nach § 86 FlurbG für ca. 23,5 km² Fläche zum Gebiet „Cottbuser Ostsee“ gestellt. Am 04.04.2017 fasste das LELF Luckau den Anordnungsbeschluss zur Durchführung des Verfahrens. Am 18.07.2017 wurde die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Verfahrensgebiet durchgeführt und am 30.08.2017 fand die erste Vorstandssitzung – Wahl des Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft – statt. Es wird mit einer Verfahrensdauer bis 2024 gerechnet.