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Gewerbliche Veranstaltungen - Stadt Cottbus/Chóśebuz

Gewerbliche Veranstaltungen

Unter gewerblichen Veranstaltungen versteht man Volksfeste, Jahrmärkte, Spezialmärkte, Großmärkte, Ausstellungen und Messen. Für solche Veranstaltungen können beim Fachbereich Ordnung und Sicherheit, Servicebereich Gewerbeangelegenheiten, durch die Beantragung einer Festsetzung Marktprivilegien erlangt werden.

Die mit einer erteilten Festsetzung verbundenen Marktprivilegien stellen die Marktteilnehmer von bestimmten Verpflichtungen frei. So gelten z.B. erleichterte Bedingungen hinsichtlich des Ladenschlusses, des Verabreichens von Speisen und Getränken sowie dem Erfordernis einer Reisegewerbekarte.

Beachten Sie, dass Anträge auf Festsetzung mindestens 4 Wochen vor dem Beginn der geplanten Veranstaltung zu stellen sind.

Den Antrag auf Erlaubnis zur befristeten Sondernutzung finden Sie auf dieser Seite als ausfüllbare PDF. 

Ihr Ansprechpartner:

AufgabengebietName (Zimmernr.), E-MailTelefon
TeamleiterinFrau Mohrmann (222)
susanne.mohrmann@cottbus.de
0355 612-2841
Sondernutzungen, WochenmärkteHerr Löwenberg (230)
niels.loewenberg@cottbus.de
0355 612-2327
Sondernutzungen, WochenmärkteFrau Schulz (231)
ute.schulz@cottbus.de
0355 612-2828

Bitte beachten Sie, dass über die hier angegebenen E-Mail-Adressen noch kein elektronischer Rechtsverkehr möglich ist.

Antrag auf Erlaubnis zur befristeten Sondernutzung

Antrag auf Erlaubnis zur befristeten Sondernutzung bei gewerblichen Veranstaltungen